Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Juli 2002)

1. Allgemeines
Diese Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen. Der Anwendung etwaiger Einkaufs- bedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Angebot und Abschluß
2.1.
Angebote sind stets freibleibend; Vertragsabschlüsse und sonstige Verein- barungen werden erst durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers verbindlich.
2.2.
Soweit Angestellte mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
2.3.
Preisänderungen, technische Änderungen, Irrtümer, Druckfehler oder Zwischen- verkauf behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor.

3. Preise und Zahlungen
3.1
Die Preise verstehen sich stets inklusive Mehrwertsteuer und sind mit Bestellung fällig. Skonto werden nicht gewährt.
3.2.
Der Kaufpreis inklusive der Versandkosten ist für Neukunden bei Lieferung durch Nachnahme bzw. für Bestandskunden per Rechnung zu entrichten.
3.3.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
3.4.
Alle Preise sind unverbindlich für den Tag des Bestelldatums.

4. Allgemeines Widerrufsrecht
Der Käufer hat das Recht, die Bestellung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der ersten Sendung gemäß der gesetzlichen Bestimmungen zu widerrufen. Zur Fristenwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes. Die Kosten der Rücksendung trägt Schleicher Sicherheitssysteme, sofern der Bestellwert mehr als 40,00 Euro beträgt. Sofern Artikel speziell für den Kunden angefertigt wurden oder aufgrund der Artikelbeschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, ist der Widerruf ausgeschlossen.

5. Versandkosten
5.1.
Zur Vereinfachung der Bestellabwicklung verwendet Schleicher Sicherheits- systeme Versandkostenpauschalen. Schleicher Sicherheitssysteme behält sich jedoch das Recht vor, abweichend von diesen Pauschalen von einem erteilten Auftrag zurückzutreten und höhere Versandkosten zu verlangen, wenn dieses durch die Eigenart des Auftrages erforderlich wird. In diesem Fall muß der neue Gesamtkaufpreis ausdrücklich durch den Kunden im Rahmen eines neuen Auftrages bestätigt werden.
5.2.
Bei Lieferungen in das Ausland werden Versandkosten separat berechnet und müssen anschließend vom Kunden bestätigt werden.

6. Liefer- und Zahlungsbedingungen
• „Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen – auch zukünftigen – Forderungen unser Eigentum. Bei laufender Rechnung dient diese Vorbehaltsware zur Sicherung unserer Saldoforderung, die auch etwaige Rückgriffsansprüche, insbesondere aus etwaiger scheck- bzw. wechselmäßiger Haftung, umfasst.

Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu be- oder verarbeiten. Durch eine etwaige Bearbeitung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer kein Eigentum, da er diese für den Verkäufer vornimmt, jedoch ohne diese zu verpflichten. Bei Verarbeitung, Umbildung, Verbindung, Vermischung und/oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Waren durch den Käufer steht dem Verkäufer das Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware zu der Summe der Werte aller anderen bei der Herstellung verwendeten Waren zu. Erwirbt der Käufer das Volleigentum an der neuen Sache, so sind sich Käufer und Verkäufer darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Ware zu den Werten der im Übrigen verwendeten Waren Miteigentum an der neuen Sache einräumt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Voll- oder Miteigentum unentgeltlich für den Verkäufer.

Der Käufer darf die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern. Die diesbezüglichen Forderungen des Käufers gegen seinen Kunden – bei Bearbeitung, Verarbeitung, Umbildung, Verbindung, Vermischung bzw. Vermengung in entsprechender vorerwähnter anteiliger Höhe – werden bereits jetzt an die diese Abtretung annehmenden Verkäufer in entsprechender Höhe abgetreten. Der Käufer ist berechtigt, diese Forderungen bis zum jederzeit zulässigen und wirksamen Widerruf des Verkäufers einzuziehen. Kommt er dem Verkäufer gegenüber in Zahlungsverzug, ist dieser berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und/oder die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne dass dem Käufer gegen diesen Herausgabeanspruch ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, bei dem der Gegenanspruch nicht auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht, und ohne dass der Verkäufer hierdurch vom Vertrag zurücktritt. Im Falle des Widerrufs der Einzugsermächtigung ist der Verkäufer berechtigt, den Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten und Zahlung an sich zu verlangen, der Käufer ist verpflichtet, die zur Geltendmachung der Rechte dem Verkäufer erforderlichen Auskünfte unverzüglich zu erteilen und die erforderlichen Liefer- und Rechnungsunterlagen in Kopie an den Verkäufer auszuhändigen.

Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten deren Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 20 %, gibt diese auf Verlangen des Käufers Sicherheiten in entsprechender Höhe nach ihrer Wahl frei.
• „Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Käufer ist Verbraucher.“
• „Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund von unseren Lieferbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden sind für uns nur verbindlich, wenn und soweit wir diese ausdrücklich schriftlich anerkannt haben.
Unsere Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von den Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen vorbehaltslos ausführen.“
• „Zahlungen sind in jedem Falle nach § 366 Abs. 2 BGB zu verrechnen.“
• „Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.“
• „Auf die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.“
• „Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma; dies gilt namentlich für mit diesem Vertrag und dessen Abschluss zusammenhängende Verfahren. Dies gilt nicht für Verbraucher.“
• „Erfüllungsort ist der Sitz unserer Firma. Dies gilt nicht für Verbraucher.“

7. Mängelrüge und Gewährleistung
7.1.
Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb einer Woche durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen.
7.2.
Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nach- besserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung.
7.3.
Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer dem Verkäufer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand zur Verfügung zu stellen; andernfalls entfällt die Gewährleistung.
7.4.
Wenn der Verkäufer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen läßt, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist, fehlschlägt oder vom Verkäufer verweigert wird, steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
7.5.
Durch etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß vorgenommener Änderungen oder Reparaturen wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
7.6.
Die Gewährleistung für Nachbesserung beträgt 3 Monate, für Ersatzlieferungen und Ersatzleistungen 6 Monate. Sie läuft mindestens bis zum Abschluß der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand oder solange und soweit dem Verkäufer selbst entsprechend längere Gewährleistungsfristen oder weitergehende Ansprüche gegen einen Vorlieferanten zustehen.

8. Allgemeine Haftungsbeschränkungen
8.1.
Die Haftung des Verkäufers richtet sich ausschließlich nach den im vorstehenden Abschnitt getroffenen Vereinbarungen. Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubten Handlungen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grobem Verschulden des Verkäufers. Diese Haftungsbegrenzung gelten für den Käufer entsprechend. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Käufer auch bei leichter Fahrlässigkeit; in diesem Fall beschränkt sich seine Haftung jedoch auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden. Diese Ansprüche verjähren ein halbes Jahr nach Empfang der Ware bzw. Abnahme der Leistung durch den Käufer.
8.2.
Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
8.3.
Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für die sach- und fachgerechte Verwendung gekaufter Produkte sowie deren Weiterverarbeitung oder Installation. Insbesondere sicherheitsrelevante Produkte dürfen nur vom Fachmann verwendet werden.
8.4.
Bei Lieferung in das Ausland sind mögliche Inkompatibilitäten von Produkten mit länderspezifischen Anforderungen und Vorschriften zu beachten, für deren Beachtung der Käufer die alleinige Verantwortung trägt.
8.5.
In jedem Fall sind unbedingt die herstellerseitigen Hinweise zu beachten.
9. Sonstiges
9.1.
Sollte ein Teil dieser Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund nichtig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt.
9.2.
Der Käufer wird hiermit darüber informiert, daß der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestim- mungen des Bundesdatenschutzgesetztes verarbeitet.
9.3.
In Garantiefällen sind möglichst die Hersteller direkt in Anspruch zu nehmen. Dem Käufer steht es aber jederzeit offen die Ware an Schleicher Sicherheitssysteme zurückzusenden und diese mit der Wahrnehmung seiner berechtigten Ansprüche aus dem Garantieverhältnis formlos zu beauftragen. Der Anspruch auf eine kostenlose Ersatzlieferung durch Schleicher Sicherheitssysteme ist daraus nicht abzuleiten.
9.4.
Lieferanten sind verpflichtet, jederzeit einen Nachweis über die erfolgte Lieferung an Käufer erbringen zu können.
9.5.
Betrugs- und Täuschungsversuche führen zur sofortigen Anzeige und zur Einleitung eines Strafverfahrens.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
10.1.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheckprozeß) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist, soweit rechtlich zulässig, ist der Sitz des Verkäufers.
10.2.
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechtes.